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ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT |
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Vielen Dank für Ihr Interesse an Ihrer Mitgliedschaft im Fachverband BESDT. Durch Ihren Beitrag unterstützen Sie die Ziele und den Zweck des Vereins. Bitte prüfen Sie bitte im Vorfeld in welcher Mitgliedskategorie Sie sich selber sehen. ** Ordentliche Mitglieder können nur behördlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Apotheker werden.
Außerordentliche Mitglieder sind Angehörige von naturheilwissenschaftlichen Berufen mit Abschluss eines komplementär-medizinischen Studienganges in Form eines Bachelor-/Mastergrades und anderer medizinischer Heilberufe. Hierzu zählen ebenso die sich in Ausbildung befindlichen Medizinstudenten, Heilpraktikeranwärter sowie Anwärter anderer medizinischer Heilberufe.
Fördernde Mitglieder sind Angehörige anderer mit der Naturheilkunde (auch aus dem Ausland) verbundenen Berufe, die in der Lage sind und sich verpflichten, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.
Kooperative Mitglieder sind Personen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung z. B. Biologen, Chemiker, Physiker, Psychologen sowie Firmen, Verbände und Vereine, die mit der Naturheilkunde verbunden sind oder diese fördern möchten.
Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein oder um die Elektroakupunktur nach Voll auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit ernannt werden. **
Der Antrag auf Aufnahme als ordentliches, außerordentliches, kooperatives oder förderndes Mitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung mit einfacher Mehrheit und teilt dieses dem Bewerber schriftlich mit; die Entscheidung wird nicht begründet und ist unanfechtbar.
Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Personen, die sich besonders um den Verein verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.
Mitglieder können in einer Mitgliederliste mit Adresse, Telefon-/Faxverbindung, e-mail und Homepage, Ausbildung, Spezialisierung und Qualifikationen veröffentlicht werden, soweit dies berufsordnungsrechtlich zulässig ist, es sei denn, sie widersprechen schriftlich.
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Antrag auf Mitgliedschaft
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