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ÜBER UNS
 

Mitglied des Vereins „Gesellschaft für Bioenergetische System-Diagnose/-Therapie (BESDT“) kann werden, wer die Ziele und den Zweck des Vereins befürwortet und unterstützt.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder, fördernde Mitglieder, kooperative Mitglieder und Ehrenmitglieder.

Der Antrag auf Aufnahme als ordentliches, außerordentliches, kooperatives oder förderndes Mitglied ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Es müssen die erforderlichen Unterlagen für die Voraussetzungen der Mitgliedschaft vorliegen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme oder Ablehnung mit einfacher Mehrheit und teilt dieses dem Bewerber schriftlich mit; die Entscheidung wird nicht begründet und ist unanfechtbar.

Mitglieder können in einer Mitgliederliste mit Adresse, Telefon-/Faxverbindung, e-mail und Homepage, Ausbildung, Spezialisierung und Qualifikationen veröffentlicht werden, soweit dies berufsordnungsrechtlich zulässig ist, es sei denn, sie widersprechen schriftlich.




 

ordentliche Mitglieder

Ordentliche Mitglieder können nur behördlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Apotheker werden.




außerordentliche Mitglieder

Außerordentliche Mitglieder sind Angehörige von naturheilwissenschaftlichen Berufen mit Abschluss eines komplementär-medizinischen Studienganges in Form eines Bachelor-/Mastergrades und anderer medizinischer Heilberufe. Hierzu zählen ebenso die sich in Ausbildung befindlichen Medizinstudenten, Heilpraktikeranwärter sowie Anwärter anderer medizinischer Heilberufe.




fördernde Mitglieder

Fördernde Mitglieder sind Angehörige anderer mit der Naturheilkunde (auch aus dem Ausland) verbundenen Berufe, die in der Lage sind und sich verpflichten, den Verein bei der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen.




kooperative Mitglieder

Kooperative Mitglieder sind Personen mit abgeschlossener akademischer Ausbildung z. B. Biologen, Chemiker, Physiker, Psychologen sowie Firmen, Verbände und Vereine, die mit der Naturheilkunde verbunden sind oder diese fördern möchten.




Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Personen, die wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein oder um die Elektroakupunktur nach Voll auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung auf Lebenszeit ernannt werden.




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